Dies alles ist ein Ergebnis der gesetzlichen Qualitätsanforderungen, des disziplinierten und investorenfreundlichen Emissionsverhalten der Pfandbriefbanken sowie einer einzigartigen Markt- und Produktpflege durch die Emissionshäuser, die ihre Kräfte in einem gemeinsamen Verband bündeln.
Pfandbriefgesetz schützt Anleger Das Pfandbriefgesetz bietet Pfandbriefinvestoren ein engmaschig geknüpftes Sicherheitsnetz. Leitmotiv der gesetzlichen Grundlage für die Emission von Pfandbriefen ist das Prinzip des Anlegerschutzes. So dürfen nur Kreditinstitute, welche die strengen Anforderungen an eine Pfandbrieflizenz erfüllen, Pfandbriefe begeben. Die ausstehenden Hypotheken-, Schiffs- und Öffentlichen Pfandbriefe müssen durch Hypotheken-, Staats- und Schiffskredite mindestens gleicher Höhe gedeckt sein. Diese sogenannten Deckungswerte werden in separate Register eingetragen. Im Insolvenzfall eines Emittenten sind die Ansprüche der Pfandbriefgläubiger durch ein Vorrecht an den in den Deckungsregistern eingetragenen Deckungswerten privilegiert. Das Pfandbriefgeschäft unterliegt der besonderen Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Zusätzlich zur laufenden Aufsicht auf Basis des Kreditwesengesetzes überwacht eine eigene Pfandbriefabteilung die Einhaltung der Bestimmungen des Pfandbriefgesetzes. Die Verpflichtung zur quartalsweisen Veröffentlichung wichtiger Kennzahlen der Deckungsmassen macht die Zusammensetzung der Deckungsmassen transparent und im Zeitablauf vergleichbar. Die durch das Pfandbriefgesetz bewirkte Standardisierung verleiht dem per Dezember 2007 rund 890 Mrd. € schweren Pfandbriefmarkt eine Tiefe, die nur vom Markt für Staatsanleihen übertroffen wird. Konservative Kreditstandards schließen subprime aus Der Bestand an wohnwirtschaftlichen Deckungswerten aus den USA lag zum Zeitpunkt des Ausbrechens der Subprime-Krise bei 200 Mio. € oder etwa 0,01% aller Deckungswerte der Hypothekenpfandbriefe. Die hohen Kreditstandards des Pfandbriefgesetzes verhindern, dass niedrige Kreditqualitäten ihren Weg in die Deckungsmassen der Pfandbriefemittenten finden können. Im Fall der Hypothekendarlehen sind nur 60% des nach konservativen Grundsätzen ermittelten Beleihungswertes der finanzierten Immobilien deckungsfähig und über den Pfandbrief refinanzierbar. Die Emittenten sind verpflichtet, bei der Gefahr von Preisverfällen zu überprüfen, ob der Wert der beliehenen Immobilien und Schiffe betroffen ist.
Im Fall von Staatsfinanzierungen sorgen strenge Auswahlkriterien für die nachhaltige Wertbeständigkeit der Deckungswerte. So können nur Forderungen gegen öffentliche Schuldner aus der Europäischen Union, den EWR-Staaten sowie den USA, Kanada, Japan und der Schweiz in Deckung genommen werden, wenn die staatliche Haftung unzweifelhaft besteht. Fazit Der Pfandbriefmarkt steht den Emittenten auch in Zeiten allgemeiner Verwerfungen an den Kredit- und Kapitalmärkten jederzeit offen. Die strengen Kreditstandards des Pfandbriefgesetzes verhindern, dass Subprime einen Weg in die Deckungsmassen der Pfandbriefemittenten findet.
Dank seiner gesetzlichen Qualitätsstandards, seiner Transparenz und seiner gut ausgeprägten Marktinfrastruktur ist der Pfandbrief zu einem international gefragten Kapitalmarktprodukt mit einem Umlaufvolumen von knapp 900 Mrd. Euro und zur Benchmark eines eigenständigen europäischen Covered Bond Marktes mit einem ausstehenden Volumen von knapp 2 Billionen Euro gereift. |