Seit Inkrafttreten des Pfandbriefgesetzes (PfandBG) im Juli 2005 steht der Schiffspfandbrief allen mit einer entsprechenden Lizenz ausgestatteten Kreditinstituten als Refinanzierungsinstrument zur Verfügung. Die im vdp organisierten Institute belegen in der Schiffsfinanzierung Spitzenplätze.
Die langjährige Expertise der Schiffspfandbriefbanken sichern ihre ausgezeichnete Position: Fakten zum Weltmarkt für Schiffsfinanzierungen.
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